Dies sollte natürlich verhindert werden, und so erließ der brandenburgische Kurfürst Friedrich III. als Landesherr bereits 1695 ein erstes Reglement, das den Besuch und vor allem das Verhalten der Studenten in den ominösen „Coffeé-Häusern“ einschränken sollte. Besuchszeiten wurden festgelegt, Glücksspiel verboten, der Ausschank von Alkoholika untersagt und sogar eine Schimpfkasse verordnet, um den Umgang „modest“ zu halten.
Dass aber auch der Verkauf von „Confect, Zucker und andre Confituren“ kurfürstlich verboten wurde, verwundert. Ein Grund hierfür könnte sein, dass sich vor allem Frauen in und um den „Coffeé-Schanck“ eine Erwerbsquelle erschlossen hatten. Dies wurde von den städtischen und universitären Obrigkeiten äußerst kritisch betrachtet und die dort tätigen (jungen) Frauen als „liederlich“ unter Prostitutionsverdacht gestellt. Der Bericht des bekannten Theologen Joachim Justus Breithaupt geht sogar so weit, vorzuschlagen, dass die Wirte statt junger Mägde ältere Frauen einzustellen hätten, um so die studierende Jugend zu „schützen“.
Neben verschiedensten Einschränkungen wurden bald auch Konzessionen eingeführt, die zum „Coffeé-Schanck“ berechtigten. Auch Anna Maria Lüderin, die Ehefrau des Halloren (Salzknechts) Christoph Teller, ersuchte im Jahr 1699 bei der Regierung um eine solche Konzession. Sie hatte zuvor schon in einem anderen „Coffeé-Schanck“ gearbeitet und wollte nach ihrer Heirat mit einem eigenen Lokal das karge gemeinsame Einkommen aufbessern. Das dazu eingeholte Gutachten des Hallenser Stadtrates war jedoch vernichtend und prinzipiell wünschten die Ratsherren, dass „bey dieser Stadt gar keine dergleichen Theé und Coffé Schencken geduldet würden“.
Der Wunsch der Hallenser Herren ging eindeutig nicht in Erfüllung. Der Kaffee wurde schnell Teil der europäischen Esskultur und das Kaffeehaus durch Jürgen Habermas sogar soziologisch zu einer der „Keimzellen der bürgerlichen Öffentlichkeit“ erhoben. Die Verbindung von Kaffeehäusern mit Schlägereien, Exzessen und Prostitution klingt heutzutage geradezu lächerlich. In dem Sinne ergeht nun die Empfehlung an alle Leser*innen, sich eine schöne Tasse Kaffee und – in Erinnerung an die Gebäckverkäuferinnen – natürlich auch einen leckeren Keks zu holen und mit dem Reglement von 1695 in die aufregenden Anfänge der europäischen Kaffeekultur zu reisen.
Der Text stammt von Riccarda Henkel vom Landesarchiv Sachsen-Anhalt. Wir bedanken uns herzlich für die Bereitstellung des Textes und den Einblick in die Kaffeehausexzesse Ende des 17. Jahrhunderts.
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