In diesem Jahr jährt sich das sicherlich wichtigste internationale Abkommen zur sogenannten „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ zum 70. Mal. Am 10. September 1952 unterzeichneten im Rathaus von Luxemburg Konrad Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland und Mosche Scharett, israelischer Außenminister, das „Luxemburger Abkommen“ zur finanziellen Unterstützung der Ansiedlung und Eingliederung jüdischer NS-Verfolgter in Israel in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen. Es gilt heute als Symbol und Grundlage für alle weiteren Regelungen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.
Ausgewählte Quellen aus den Beständen des Bundesarchivs ermöglichen einen Einblick in die Verhandlungen rund um das Luxemburger Abkommen.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Zusammenbruch des Nationalsozialismus, beendeten nicht die Not von NS-Opfern und ihren Hinterbliebenen. Der neugegründete Staat Israel hatte zahlreiche Zuwanderinnen und Zuwanderer aufgenommen und Schwierigkeiten bei der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger.