Erschließungs- und Digitalisierungsprojekt des Landesarchivs Thüringen

Von Archivportal-D

Das Landesarchiv Thüringen nimmt seit Anfang des Jahres 2025 als erstes Archiv der neuen Bundesländer (ohne Berlin) für die Dauer von fünf Jahren (bis Ende 2029) mit einem Projekt am Vorhaben „Themenportal Wiedergutmachung“ teil. 

Um die Wiedergutmachungsaktivitäten in Thüringen multiperspektivisch abbilden zu können, sollen für das Projekt verschiedene Bestände aus den Abteilungen Weimar, Rudolstadt und Meiningen herangezogen werden. 

In der ersten Projektphase erfolgen die archivische Bewertung, die konservatorische Bearbeitung sowie die Ersterschließung umfangreicher Bestände der Geld- und Kreditwirtschaft Südthüringens, anhand derer Prozesse der nationalsozialistischen „Arisierung“ und Verfolgung nachvollzogen werden können. 

Im Anschluss sollen etwa 2.500 personenbezogene Akten des Bestandes 5-61-1000 (Bezirkstag und Rat des Bezirks Gera) konservatorisch behandelt und detailliert nacherschlossen werden. Dabei handelt es sich um Anträge auf Anerkennung als Verfolgter des Naziregimes

Abbildung eines Gesetzestextes zum 1. Wiedergutmachungsgesetz in Thüringen
Das am 15. September 1945 erlassene Wiedergutmachungsgesetz des Landes Thüringen war das erste Wiedergutmachungsgesetz auf deutschem Boden überhaupt. | Landesarchiv Thüringen

Zum Schluss soll der etwa 750 Akten umfassende Bestand 6-32-0110 (Thüringer Ministerium der Finanzen) personenbezogen nacherschlossen werden. Der Bestand beinhaltet Wiedergutmachungsanträge, die zum Teil bereits 1945 gestellt wurden. Als Grundlage für diese Anträge diente das am 15. September 1945 erlassene Wiedergutmachungsgesetz des Landes Thüringen, welches das erste Wiedergutmachungsgesetz auf deutschem Boden überhaupt war.

Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten sollen die Akten digitalisiert und, wenn dies rechtlich möglich ist, zusammen mit den Erschließungsinformationen im Themenportal Wiedergutmachung online zugänglich gemacht werden.