Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden. Für dieses Recht, mit dem ein wichtiges Ziel auf dem Weg zur Gleichberechtigung erreicht worden war, kämpften Teile der Frauenbewegung bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus war in der Verfassung die Gleichberechtigung in allen staatsbürgerlichen Angelegenheiten, im Beamtendienst und in der Ehe festgeschrieben.
In die Nationalversammlung wurden 423 Abgeordnete gewählt, 37 davon waren weiblich. Vier Frauen rückten später nach.
Die Wahlbeteiligung war mit 83 % insgesamt sehr hoch. Ca. 90 % der wahlberechtigten Frauen hatten sich an der Wahl beteiligt und damit von ihrem neuen Recht Gebrauch gemacht. Sie stellten aber lediglich 8,7 % der Abgeordneten. In späteren Parlamenten waren Frauen noch stärker unterrepräsentiert.
Die meisten Parlamentarierinnen (19) saßen für die SPD in der Nationalversammlung, allerdings hatte die SPD auch den größten Stimmenanteil bei der Wahl erhalten (37,9 %). Prozentual gesehen hatte die USPD mit 13,6 % die meisten weiblichen Abgeordneten (3) in ihrer Fraktion.