Die Anzahl tödlicher Fälle rechter Gewalt in Deutschland ist umstritten. Unterschiedliche Stellen führen eigene Zählungen, die jeweils auf eigenen Kriterien und Abgrenzungen beruhen. Diese Unterschiede sind nicht bloß eine Frage der Statistik, sondern Gegenstand fachlicher und politischer Auseinandersetzungen und haben unmittelbare und konkrete Auswirkungen darauf, wie das Ausmaß rechter Gewalt wahrgenommen und öffentlich diskutiert wird. Da das Themenportal dazu beitragen will, die Auseinandersetzung mit rechter Gewalt auf eine sachliche und quellenbasierte Grundlage zu stellen (siehe „Das Projekt“), werden drei Datengrundlagen bzw. Klassifikationen – PMK, ZEIT und Billstein – nebeneinandergestellt, die im Folgenden erläutert werden.
Die polizeiliche Erfassung in der Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) ist das staatlich etablierte Erfassungssystem. Die polizeilichen Definitionen wurden von den 1950er Jahren bis in die Gegenwart schrittweise erweitert. Zunächst galten nur Delikte, die auf Systemüberwindung ausgerichtet waren, als politische Kriminalität. Diese im Strafgesetzbuch genannten „klassischen“ oder „echten“ Staatsschutzdelikte (wie Hochverrat) werden auch heute noch erfasst. Seit der Einführung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) im Jahre 2001 werden jedoch auch Fälle von so genannter Hasskriminalität gezählt. Als ausschlaggebend wird dabei das tatauslösende Motiv verstanden, eine tateskalierende politische Motivation reicht für die Aufnahme in diese Statistik in der Regel bis heute nicht aus. Nähere Informationen zum PMK-System liefert eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage sowie ein Themenschwerpunkt bei der Bundeszentrale für politische Bildung zu „politischer Kriminalität“. Im Vergleich zu anderen Statistiken bzw. Zählweisen weist die PMK-rechts die niedrigsten Fallzahlen aus.
Andere Systeme entstanden aus journalistischer und zivilgesellschaftlicher Dokumentation. Großen Einfluss auf die öffentliche Diskussion und wissenschaftliche Bearbeitung hatte insbesondere die sogenannte „Jansen-Kleffner-Liste“. Diese Liste von Todesopfern rechtsextremer Gewalt in Deutschland wurde von dem Journalisten Frank Jansen und der Journalistin Heike Kleffner erstmals im September 2000 in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Rundschau und dem Tagesspiegel erstellt. Seitdem hat ein Redaktionsteam bei Tagesspiegel und DIE ZEIT die Liste in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Zuletzt hat DIE ZEIT die Liste 2025 aktualisiert und erweitert veröffentlicht. Nach eigenen Angaben liegt auch dieser Zählung die „offizielle Definition“ der PMK zugrunde. Doch unterscheiden sich journalistische Arbeitsweise und Quellenbasis stark von der behördlichen Klassifikationspraxis. Die Kritik von DIE ZEIT lautet, die PMK werde „in den 16 Bundesländern unterschiedlich oder falsch angewendet“. Die Fallzahlen dieser Liste sind deutlich höher als in der PMK-Statistik.
Mit seiner Publikation „Kein Vergessen. Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland nach 1945“ (2020) hat Thomas Billstein eine eigenständige, auf langjähriger Recherche basierende Fallübersicht vorgelegt. Besonders relevant ist dabei, dass er zahlreiche Fälle aus der Zeit vor 1990 dokumentiert, die in den beiden anderen Zusammenstellungen nicht berücksichtigt werden. Daher weist das Themenportal die vom Autor recherchierten Fälle mit einem eigenen Klassifikator aus. Im Zusammenspiel mit PMK-rechts und der Jansen-Kleffner/DIE ZEIT-Liste entsteht so eine breitere Datengrundlage für Todesfälle im Themenportal Rechte Gewalt, die Unterschiede in der Erfassung sichtbar macht und die zeitliche Perspektive deutlich erweitert.
Die aus diesen unterschiedlichen Zählweisen resultierenden Differenzen in den Fallzahlen machen Vergleiche schwierig. Sie sind zugleich Ausdruck der verschiedenen Kriterien, Quellenlagen und Perspektiven, die den Klassifikationen jeweils zugrunde liegen. Das Themenportal verweist daher nicht auf eine einzelne „richtige“ Zahl. Mit den Klassifikationen „PMK“, „ZEIT“ und „Billstein“ stellt es verschiedene Systeme nebeneinander, ohne zu entscheiden, welche Einordnung abschließend maßgeblich ist. Wie diese Datengrundlagen im Portal ausgewiesen und nutzbar gemacht werden, erläutert der Beitrag „Die Nutzung“. Sichtbar werden damit sowohl die Reichweite als auch die Leerstellen der einzelnen Ansätze: Die staatliche Erfassung folgt engeren formalen Kriterien, journalistische und zivilgesellschaftliche Recherchen können zusätzliche Fälle sichtbar machen, bleiben aber ebenfalls an ihre jeweilige Quellengrundlage gebunden. Es zeigt sich, dass staatliche Stellen von politisch rechter Seite ausgehende Gewalttaten mit tödlichem Ausgang nicht in jedem Fall als „rechts“ einordneten. Dies wird von Forschung und Zivilgesellschaft auch als Ausdruck einer lange bestehenden Schieflage in der Wahrnehmung und Bearbeitung rechter Gewalt diskutiert.
Zunächst aufgrund öffentlicher Diskussionen über stark abweichende Fallzahlen, später zusätzlich verstärkt durch den öffentlichen Druck im Zuge der NSU-Aufarbeitung kam es zu Überprüfungen von Altfällen auf ein mögliches rechtes Tatmotiv. Unabhängige wissenschaftliche Prüfungen strittiger Fälle wurden jedoch nur in Berlin, Brandenburg und Thüringen beauftragt. Die im Ergebnis vom Moses Mendelssohn Zentrum (Potsdam) und vom Zentrum für Antisemitismusforschung (Berlin) empfohlenen zusätzlichen PMK-Einstufungen wurden vollständig in die PMK-Statistik übernommen. Für Thüringen steht die Veröffentlichung des vom Landesinnenministerium an den Landtag übergebenen Berichts aktuell noch aus.
Weiterführende Informationen:
- Amadeu Antonio Stiftung: Zum Begriff ‚rechte Gewalt‘ und den Kriterien für eine Aufnahme als Todesopfer rechter Gewalt (zuletzt abgerufen am: 17.4.2026).
- Billstein, Thomas: Kein Vergessen. Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland nach 1945, Münster 2020.
- Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität – rechts (zuletzt abgerufen am: 17.4.2026).
- Bundeskriminalamt: Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität, hrsg. vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Berlin 2024.
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Was ist politisch motivierte Kriminalität? (zuletzt abgerufen am: 21.4.2026).
- Feldmann, Dorina; Kopke, Christoph; Schultz, Gebhard: Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Brandenburg (1990–2008). Zur Problematik der statistischen Erfassung politisch motivierter Kriminalität, in: Frindte, W.; Geschke, D.; Haußecker, N.; Schmidtke, F. (Hrsg.): Rechtsextremismus und „Nationalsozialistischer Untergrund“, Wiesbaden 2016, S. 341–358.
- Feldmann, Dorina; Kohlstruck, Michael; Laube, Max; Schultz, Gebhard; Tausendteufel, Helmut: Klassifikation politisch rechter Tötungsdelikte – Berlin 1990 bis 2008, 2., überarb. Auflage, Berlin 2018.
- Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ): Zwischenbilanz der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex, Jena 2025 (zuletzt abgerufen am: 21.4.2026).
- Kleffner, Heike; Grunert, Johannes; Staud, Toralf; Steinhagen, Martín: „Todesopfer rechter Gewalt: Wieso fehlen 86 Tote in den Zahlen?“, DIE ZEIT, 7.7.2025 (zuletzt abgerufen am: 17.4.2026).
- Kopke, Christoph; Schultz, Gebhard: Studie zu Todesopfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Brandenburg, Potsdam 2015.
- Laube, Max: „Von Hochverrat zu ‚Deutschfeindlichkeit‘ – Politische Kriminalität als Concept Creep“, in: KrimOJ, No. 4/2024.
Zuletzt redaktionell aktualisiert am: 22.4.2026