Patentzeichnungen aus dem 19. Jahrhundert: Eine thematische Entdeckungsreise durch das Archivportal-D und die Deutsche Digitale Bibliothek
Ein Artikel von Wiebke Hauschildt, Deutschen Digitalen Bibliothek
„Patentzeichnungen durchzusehen gleicht einer Reise mit einer Zeitmaschine“, sagt der amerikanische Patentanwalt Kevin Price in einem Spiegel-Artikel. Price, dessen Faszination für Patentzeichnungen ihn eine Kulturgeschichte der Patentzeichnung („The Art of the Patent“, 2011) verfassen ließ, konstatiert aber zugleich einen „Niedergang dieser Kunstform“. Hätten früher die Erfinder ihre Patente noch aufwendig grafisch und zeichnerisch gestaltet, seien die heutigen Zeichnungen eher „lieblos, nüchtern“.
Das deutsche Wort „Patent“ wurde übrigens nur zwei Jahrhunderte zuvor aus dem französischen „patente“ für „Bestallungsbrief, Gewerbeschein“ entlehnt. Vor der Entwicklung des modernen Patentwesens im 19. Jahrhundert war mit diesem Wort damals allerdings hauptsächlich eine „Urkunde über bestimmte Rechte“ gemeint.
Aber nicht alles darf patentiert werden, denn nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969 wird zwischen „Erfindungen“ und „Entdeckungen“ unterschieden. Patentierbare Erfindungen sind „technische Lehren zum planmäßigen Handeln, die einen kausal übersehbaren Erfolg unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte ohne Zwischenschaltung verstandesmäßiger Tätigkeiten reproduzierbar herbeiführen“ (Wikipedia). Man könnte diesen eher sperrigen Satz auch mit „technischer Innovation“ überschreiben: von der Geschirrspülmaschine zur Mikrowelle oder der Straßenlaterne lässt sich alles patentieren, was mittels von Naturkräften funktioniert.