Zeitstrahl

Im Zeitstrahl findet man eine chronologische Übersicht über die wichtigsten Ereignisse zur Geschichte der Wiedergutmachung. Die Einträge enthalten neben Abbildungen auch PDF-Links zu erwähnten Dokumenten sowie Hinweise (Mehr dazu) zu externen Internetseiten, die zusätzliche Informationen zum Ereignis bieten. Die Einträge können nach „Entschädigung“, „Rückerstattung“, „Internationale Abkommen“ und „SBZ/DDR“ sowie nach wichtigen Ereignissen der „Zeitgeschichte“ gefiltert werden. Die Auswahl im Zeitstrahl wird weiter ergänzt. Die bisherige Zeittafel kann hier eingesehen werden. 

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1945
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2021
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  31. 1993: Springe zum Ereignis im Jahr 1993
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1945

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May

June

  • 5. June 1945
    Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion und die USA übernehmen die oberste Regierungsgewalt in Deutschland und bilden einen gemeinsamen Alliierten Kontrollrat. Deutschland und Berlin werden in vier Besatzungszonen beziehungsweise Sektoren eingeteilt.
    Berliner Deklaration der Vier Mächte ABl. KR Ergänzungsbl. Nr. 1, S. 7–12

July

  • 17. July 1945
    Beginn der Konferenz von Potsdam. Die Siegermächte USA, UdSSR und Großbritannien beschließen die Grundsätze der Behandlung des besiegten Deutschlands: Entmilitarisierung, Entnazifizierung, Dekartellisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung. Hinsichtlich der Reparationen einigen sie sich auf die Aufteilung in eine sogenannte Ost- und in eine Westmasse. Die Besatzungsmächte sollen sich vorrangig aus ihren Besatzungszonen bedienen.
    Mitteilung über die Dreimächtekonferenz ABl. KR. Ergänzungsbl. Nr. 1, S. 13–20

September

  • 14. September 1945
    Inkrafttreten des ersten deutsche Wiedergutmachungsgesetzes in Thüringen in der SBZ, initiiert durch die kurzzeitige amerikanische Besatzungsmacht und den von ihr eingesetzten ersten Regierungspräsidenten Hermann Brill.
    Thüringisches Wiedergutmachungsgesetz RegBl. Thüringen 1945 I, S. 24–26

October

  • 10. October 1945
    Mit dem Erlass des alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 2 erfolgt die Auflösung und Liquidation der Naziorganisationen und die Beschlagnahme ihres gesamten Vermögens.
  • 30. October 1945
    Mit dem Erlass des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 ordnen die Alliierten die Enteignung des öffentlichen und privaten Vermögens im Ausland an.

November

  • 20. November 1945
    In Nürnberg beginnt vor dem Internationalen Militärgerichtshof der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher.

December

  • 4. December 1945
    Erlass der zonenpolitischen Anweisung HQ 2900 Nr. 20 der Britischen Militärregierung. Sie regelt die Gewährung von staatlichen Hilfeleistungen für frühere Häftlinge der Konzentrationslager und NS-Verfolgte. Sie bildet den administrativen Grundstein der Entschädigung in der Britischen Besatzungszone.

1946

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January

  • 14. January 1946
    Unterzeichnung des Pariser Reparationsabkommens über die Aufteilung der sogenannte Westmasse der Reparationen. Es werden u.a. Reparationsquoten, die Errichtung einer interalliierten Reparationsagentur und die Verwendung von Gold zur Wiedergutmachung nicht-repatriierbarer Opfer der NS-Verfolgung vereinbart.
    Pariser Reparationsabkommen BT-StenBer. Bd. 12, S. 9552–9555

1947

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April

  • 29. April 1947
    Erlass der Kontrollratsdirektive Nr. 50. Sie regelt die Verfügung über das beschlagnahmte Vermögen der NS- und Militärorganisationen, insbesonders deren Rückerstattung an die verfolgten Organisationen wie zum Beispiel Gewerkschaften.
    Kontrollratsdirektive Nr. 50 ABl. KR 1947, S. 275–278

November

1948

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March

  • 20. March 1948
    Mit dem Auszug des sowjetischen Vertreters endet die Tätigkeit des Alliierten Kontrollrates. Damit scheitert eine gemeinsame Vier-Mächte-Regierung der Alliierten in Deutschland. Es zeichnet sich die deutsche Teilung ab.

April

  • 29. April 1948
    Mit dem Befehl Nr. 82 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und des Oberbefehlshabers der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland erhalten bestimmte „demokratische Organisationen" ihr in der NS-Zeit entzogenes Eigentum in der Sowjetischen Besatzungszone zurück.
    SMAD-Befehl Nr. 82/48 RegBl. Mecklenburg 1948, S. 76

June

  • 20. June 1948
    Die Währungsreform tritt in den westlichen Besatzungszonen in Kraft, mit der die Deutsche Mark (DM) die alte Reichsmark und die zu ihr im Verhältnis 1:1 notierende Rentenmark als Zahlungsmittel ablöst.
  • 23. June 1948
    In der Sowjetischen Besatzungszone wird mit einer Währungsreform eine eigene Währung eingeführt. Mit den Währungsreformen in den östlichen und westlichen Besatzungszonen wird die faktische Teilung Deutschlands weiter vertieft.

July

  • 1. July 1948
    Mit den „Frankfurter Dokumenten“ fordern die westlichen Besatzungsmächte die Ministerpräsidenten ihrer Zonen auf, auf dem Weg in einen eigenständigen westdeutschen Staat eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

August

  • 22. August 1948
    In den westlichen Besatzungszonen (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, Trizone) wird mit dem „Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung“ die Wiedergutmachung im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung geregelt.

September

  • 1. September 1948
    In Bonn tritt erstmals der Parlamentarische Rat zusammen. Er soll drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges den demokratischen Neubeginn in Deutschland einleiten und eine Verfassung ausarbeiten.

1949

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April

May

  • 12. May 1949
    Mit dem Gesetz Nr. 59 „Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen“ (BREG) wird von der Britischen Militärregierung das Rückerstattungsgesetz für die Britische Zone geschaffen.
    Rückerstattungsgesetz für die Britische Zone (BREG) ABl. Brit MilReg 1949, S. 1169–1187
  • 23. May 1949
    Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
    Grundgesetz BGBl. 1949, S. 1–19

July

  • 23. July 1949
    In der Amerikanischen Besatzungszone wird durch den Beschluss des Länderrates das „Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ (USEG) geschaffen. Es regelt die Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts und wird durch Gesetze in den Ländern Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und Bremen umgesetzt.
  • 26. July 1949
    Von der Alliierten Kommandantur Berlin wird die BK/O (49) 180 „Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen“ (REAO) erlassen. Sie regelt die Rückerstattung in den westlichen Sektoren der Stadt.
    Berliner Rückererstattungsanordnung (REAO) VOBl. Berlin [Ausgabe West], 1949 I, S. 221–231

September

  • 15. September 1949
    Konrad Adenauer wird vom Deutschen Bundestag zum ersten Bundeskanzler gewählt. Er führt eine Koalition aus CDU/CSU, FDP und DP.

October

  • 5. October 1949
    In der Sowjetische Besatzungszone wird von der Deutschen Wirtschaftskommission die „Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes“ erlassen. Sie regelte den Erhalt von Fürsorgeleistung für NS-Verfolgte.
    Anordnung zur Stellung VdN ZVOBl. SBZ 1949 I, S. 765–766
  • 7. October 1949
    In der Sowjetischen Besatzungszone tritt die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Kraft, Gründung der DDR.
    DDR-Verfassung 1949 GBl. DDR 1949, S. 5–16

1950

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February

  • 10. February 1950
    Das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen der DDR erlässt „Richtlinien für die Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes“, Sie legen fest, welcher Personenkreis die Fürsorge- und Unterstützungsmaßnahmen für NS-Verfolgte in der DDR erhalten kann.
    Richtlinien Anerkennung VdN GBl. DDR 1950, S. 92–94

1951

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May

  • 11. May 1951
    Das „Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes“ (BWGöD) regelt die Wiedereinstellung und Entschädigung für NS-Verfolgte im öffentlichen Dienst.
    BWGöD BGBl. 1951 I, S. 291–296

July

  • 26. July 1951
    Die Bundesregierung beschließt, überlebende Opfer von pseudo-medizinischen Versuchen, die im Ausland leben oder aus sonstigen Gründen die Voraussetzungen für einen Wiedergutmachungsanspruch aufgrund Fristversäumnis u.ä. nicht erfüllen, zu entschädigen.
    Kabinettsbeschluss BArch, B 136/1153, Bl. 28–41, 52

September

  • 27. September 1951
    Bundeskanzler Konrad Adenauer erkennt in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die NS-Verbrechen und die Pflicht zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung an.
    Regierungsklärung des Bundeskanzlers BTag Stenogr. Berichte. 1. WP. 165. Sitzung, S. 6697 f.

1952

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March

  • 18. March 1952
    Das „Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes“ (BWGöDAusl) regelt die Wiedereinstellung und Entschädigung für NS-Verfolgte im öffentlichen Dienst, die im Ausland leben und vielfach keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr besitzen.
    BWGöDAusl BGBl. 1952 I, S. 137 f.

May

  • 26. May 1952
    Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, der das bis dahin geltende Besatzungsstatut ablöst. Die Bundesrepublik Deutschland erhält ihre nur noch durch die offene deutsche Frage eingeschränkte Souveränität. Den Drei Mächten Frankreich, Großbritannien und den Vereinigte Staaten werden Besatzungsvorbehalte in Bezug auf Deutschland als Ganzes, die Wiedervereinigung und den Abschluss eines Friedensvertrages eingeräumt. Der Vertrag tritt am 5./6. Mai 1955 in aktualisierter Fassung als Teil der Pariser Verträge in Kraft.
    Deutschlandvertrag BGBl. 1955 II, S. 305–321

July

  • 15. July 1952
    Beschluss der Bundesregierung über die Errichtung eines Härtefonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens beziehungsweise für von den Nürnberger Gesetzen Betroffene (HNG-Fonds). Dieser Fonds für Verfolgte, die aufgrund der nationalsozialistischen Rassenideologie als Juden verfolgt worden waren, aber keiner jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörten, wurde im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Luxemburger Abkommen und den Haager Protokollen als gesonderter Härtefonds aufgelegt.
  • 23. July 1952
    Beginn der Auflösung der Länder in der DDR durch den Erlass des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“. Die fünf Länder gingen in 14 Bezirken auf. Berlin (Ost) bildet als eigene Verwaltungseinheit faktisch den 15. Bezirk.
  • 25. July 1952
    In der DDR wird das erste deutsche Wiedergutmachungsgesetz durch das „Gesetz zur Aufhebung des Wiedergutmachungsgesetzes des Landes Thüringen“ vom 14. September 1945 aufgehoben.

September

  • 10. September 1952
    Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens und der Haager Protokolle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel sowie der Conference on Jewish Material Claims Against Germany.
    Luxemburger Abkommen BGBl. 1953 II, S. 35–97  

1953

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February

  • 27. February 1953
    Abschluss des Londoner Schuldenabkommens. Das Vetragswerk regelt die Rückzahlung der deutsche Auslandsschulden. Außerdem wird festgelegt, dass die Prüfung der aus dem Zweiten Weltkriege herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt wird. Da die Regelung der Reparationsfrage im Pariser Reparationsabkommen auf den Zeitpunkt des Abschlusses eines Friedensvertrages vertagt worden war, sah sich die Bundesregierung von ausländischen Wiedergutmachungsforderung auf unbekannte Zeit freigestellt.
    Londoner Schuldenabkommen BGBl. 1953 II, S. 331–485

June

  • 17. June 1953
    Volksaufstand in der DDR. Die Menschen in Ost-Berlin und in der DDR protestieren gegen die politische und wirtschaftliche Situation. Die sowjetische Besatzungsmacht schlägt mit Militär den Aufstand nieder.

August

  • 3. August 1953
    Das „Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland“ (BWKAusl) regelte die Wiedergutmachung in der Versorgung der aufgrund nationalsozialistischen Unrechts aus der Kriegsopferversorgung ausgeschlossenen und im Ausland lebenden Veteranen des Ersten Weltkrieges.
    BWKAusl BGBl. 1953 I, S. 843–845

September

  • 18. September 1953
    Mit dem „Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG)“ wird die erste bundeseinheitliche Regelung zur Entschädigung von NS-Unrecht geschaffen. Das Gesetz lehnt sich eng an die Regelungen des USEG an.
    Bundesergänzungsgesetz BGBl. 1953 I, S. 1387–1408

1956

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June

  • 29. June 1956
    Verkündung des „Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“, das die bisherigen Regelungen des Bundesergänzungsgesetzes ersetzt. Das auch als Bundesentschädigungsgesetz (BEG) bezeichnete Gesetz bildet das zentrale Regelungswerk für die Entschädigung von NS-Unrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
    Bundesentschädigungsgesetz BGBl. 1956 I, S. 559–596

December

  • 18. December 1956
    Erlass der „Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz“ (11. Leistungsdurchführungsverordnung).“ Die Verordnung regelt die Leistungen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes für NS-Verfolgte, die bereits vor der Vertreibung 1945 ihre Heimat aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung verlassen mussten (sog. „Fiktivvertriebene“).

1957

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March

  • 25. March 1957
    Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Mit den sogenannten Römischen Verträgen wird der Grundstein der heutigen Europäischen Union gelegt.
    Römische Verträge BGBl. 1957 II, S. 753–1223

July

  • 19. July 1957
    Mit dem Bundesrückerstattungsgesetz werden die rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger geregelt. Das Gesetz vervollständigt neben den Alliierten Rückerstattungsgesetzen die Regelungen zur Rückgabe verfolgungsbedingt entzogenen Vermögens.
    Bundesrückerstattungsgesetz BGBl. 1957 I, S. 734–742

November

  • 5. November 1957
    Mit dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (eigentl. Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden) können u.a. NS-Verfolgte, die keinen Anspruch nach dem Bundesentschädigungsgesetz besitzen, Verfolgungsschäden geltend machen. Allerdings müssen die Forderungen innerhalb einer Frist von einem Jahr angemeldet werden und die Entschädigung erfolgt auf relativ niedrigem Niveau.
    Allgemeines Kriegsfolgengesetz BGBl. 1957 I, S. 1747–1777

1958

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February

  • 22. February 1958
    Erlass der „Verordnung über die Stiftung der Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945“. Die Verleihung der Medaille ist mit einem Ehrensold verbunden. Mit ihr wird wie vor 1949 in der SBZ wieder eine Unterscheidung zwischen „Kämpfern“ und „Opfern“ bei der Versorgung von NS-Verfolgten eingeführt.

June

  • 25. June 1958
    Das „Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung“ (BWK) regelte die Wiedergutmachung in der Versorgung der aufgrund nationalsozialistischen Unrechts aus der Kriegsopferversorgung ausgeschlossen Veteranen des Ersten Weltkrieges.
    BWK BGBl. 1958 I, S. 412 f.

1959

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July

  • 11. July 1959
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg“. Der Vertrag sieht u.a. die Zahlung einer Globalsumme aufgrund nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen vor.
    Globalabkommen mit Luxemburg BGBl. 1960 II, S. 2077–2108

August

  • 7. August 1959
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über Leistungen zugunsten norwegischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Norwegen BGBl. 1960 II, S. 1336–1338
  • 24. August 1959
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Leistungen zugunsten dänischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Dänemark BGBl. 1960 II, S. 1233–1335

1960

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March

  • 18. March 1960
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Griechenland BGBl. 1961 II, S. 1596–1598

April

  • 8. April 1960
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung finanzieller Fragen und über Leistungen zugunsten niederländischer Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (Finanzvertrag).
    Globalabkommen mit den Niederlanden BGBl. 1963 II, S. 629–645

July

  • 15. July 1960
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Frankreich BGBl. 1961 II, S. 1029–1033

September

  • 28. September 1960
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Belgien BGBl. 1961 II, S. 1037–1039

October

  • 5. October 1960
    Unterzeichnung des Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge über zusätzliche Leistungen zugunsten von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention, die unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft aus Gründen der Nationalität geschädigt worden waren. Die Regelung betrifft insbesonders die nach 1945 nach Westeuropa geflohenen sog. Nationalgeschädigten aus Polen und der Sowjetunion.

1961

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April

  • 24. April 1961
    Abschluss einer Globalvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Entschädigung für Opfer pseudomedizinischer Versuche.

June

  • 2. June 1961
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Italien BGBl. 1963 II, S. 791–797
  • 29. June 1961
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Leistungen zugunsten von Schweizerbürgern, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind".
    Globalabkommen mit der Schweiz BGBl. 1963 II, S. 155 f.

November

  • 27. November 1961
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich" (Finanz- und Ausgleichsvertrag).

1964

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June

  • 9. June 1964
    Unterzeichnung des „Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Leistungen zugunsten britischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Großbritannien BGBl. 1964 II, S. 1032–1036

August

  • 3. August 1964
    Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Leistungen zugunsten von schwedischen Staatsangehörigen, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind“.
    Globalabkommen mit Schweden BGBl. 1964 II, S. 1402–1404

1965

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April

  • 8. April 1965
    Mit der „Verordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene“ erhalten die in der DDR anerkannten NS-Verfolgten und ihre Hinterbliebenen monatliche Ehrenpensionen.
    Verordnung über Ehrenpensionen GBl. DDR 1965 II, S. 293 f.

May

  • 12. May 1965
    Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel.

September

  • 14. September 1965
    Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlussgesetz)“ erfährt das Bundesentschädigungsgesetz über 100 Änderungen und Ergänzungen. Neue Entschädigungsanträge können, dem Namen des Gesetzes entsprechend, nur noch bis zum 31. Dezember 1969 gestellt werden.
    BEG-Schlussgesetz BGBl. 1965 I, S. 1315-1340

1969

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October

  • 30. October 1969
    Abschluss einer Globalvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Entschädigung für Opfer pseudomedizinischer Versuche.
    Globalvereinbarung mit der ČSSR BArch, B 136/7295, Bl. 8–10

1970

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February

  • 6. February 1970
    Mit dem Abkommen über die Finanzierung von Gesundheitsschadensrenten von in Israel lebenden jüdischen NS-Verfolgten (Dinstein-Abkommen) beteiligt sich die Bundesrepublik an der Entschädigung von Gesundheitsschäden, die nach dem Luxemburger Abkommen eigentlich ausgeschlossen waren.

1971

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January

September

  • 8. September 1971
    Das Präsidium des Ministerrates der DDR beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene.
    Beschluss DDR-Ministerrat Leistungen BArch, DC 20-I/4/2525, Bl. 18–21

1972

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May

  • 17. May 1972
    Die sogenannten Ostverträge mit der Sowjetunion und Polen werden vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Die damals in der Bundesrepublik Deutschland stark umstrittenen Verträge führen zu einer Normalisierung der Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks.

November

1974

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March

  • 18. March 1974
    Das Präsidium des Ministerrates beschließt, die „Richtlinien für die Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes“ außer Kraft zu setzen. Damit sind keine Neuanmeldungen auf Anerkennung von NS-Verfolgten in der DDR mehr möglich.
    Beschluss ußerkraftsetzung Richtlinien BArch, DC 20-I/4/3036, Bl. 125–133/4

December

  • 10. December 1974
    Abschluss des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Gewährung von Kapitalhilfe“. Die Gewährung finanzieller und wirtschaftlicher Hilfen erfolgt durch die Bundesregierung als indirekte Wiedergutmachung (Brioni-Formel).
    Kapitalhilfeabkommen mit Jugoslawien BGBl. 1975 II, S. 361–363

1975

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August

  • 1. August 1975
    Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki

October

  • 9. October 1975
    Abschluss des „Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Gewährung eines Finanzkredits“. Die Gewährung finanzieller und wirtschaftlicher Hilfen erfolgt durch die Bundesregierung als indirekte Wiedergutmachung (Brioni-Formel).
    Finanzhilfeabkommen mit Polen Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung. Nr. 121. 10. Oktober 1975, S. 1198–1199

1980

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October

  • 3. October 1980
    Die Bundesregierung erlässt „Richtlinien für die Vergabe von Mitteln an jüdische Verfolgte zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung" (Hardship-Fund). Die Regelung betrifft vor allem die nach Schluss der Antragsfristen des Bundesentschädigungsgesetzes aus Osteuropa ausgewanderten jüdischen Verfolgten.
    Hardship-Fund 1980 BAnz Nr. 192, 14. Oktober 1980, S. 1

December

  • 15. December 1980
    Das Bundesministerium der Finanzen erlässt eine Härteregelung für Zwangssterilisierte. Die von den bisherigen Entschädigungsregelungen ausgeschlossenen Beroffenen erhalten so die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung.

1981

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March

August

  • 26. August 1981
    Die Bundesregierung erlässt Richtlinien für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung (Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds).
    Härterichtlinien 1981 BAnz Nr. 160, 29. August 1981, S. 1

1988

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March

1989

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November

1990

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March

  • 18. March 1990
    Es findet die erste freie Wahl zur Volkskammer der DDR unter demokratischen Bedingungen statt. Die meisten Stimmen erhält die Allianz für Deutschland (CDU, DSU, Demokratischer Aufbruch), die sich für eine rasche Wiedervereinigung einsetzt.

April

  • 12. April 1990
    Die erste frei gewählte Volkskammer der DDR erklärt in einem fraktionsübergreifenden Beschluss die Bereitschaft zur gerechten materiellen Entschädigung von insbesondere jüdischen NS-Verfolgten in der DDR.
    Erklärung der Volkskammer Plenarprotokoll der Volkskammersitzung vom 12. April 1990, S. 23 f.

August

  • 31. August 1990
    Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)“ wird unterzeichnet. Es wird darin auch die vorläufige Weitergeltung der DDR-Ehrenpensionsverordnung vom 20. September 1976 bis zum 31. Dezember 1991 vereinbart.

September

  • 12. September 1990
    Unterzeichnung des „Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (Zwei-Plus-Vier-Vertrag) durch die Vier Mächte und die beiden deutschen Staaten. Der Vertrag ebnet den außenpolitischen Weg zur Deutschen Einheit und stellt die Souveränität des wiedervereinigten Deutschlands her.
    Zwei-Plus-Vier-Vertrag BGBl. 1990 II, S. 1318–1329
  • 18. September 1990
    Abschluss der „Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages“. Die Vereinbarung hält in Artikel 2 fest, dass das wiedervereinigte Deutschland für eine gerechte Entschädigung materieller Verluste der Opfer des NS-Regimes eintreten und mit der Jewish Claims Conference eine Fondslösung für Härteleistungen für bisher unberücksichtigte Betroffene vereinbaren wird.
    Vereinbarung zum Einigungsvertrag BGBl. 1990 II, S. 1239–1245
  • 23. September 1990
    Das kurz vor der Wiedervereinigung noch von der Volkskammer der DDR beschlossene „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz)“ regelt u.a. die Ansprüche für zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt eingezogenes Eigentum auf dem Gebiet der DDR.
    Vermögensgesetz BGBl. 1990 II, S. 1159–1168

October

  • 3. October 1990
    Wiederherstellung der Deutschen Einheit.

1991

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April

  • 22. April 1991
    Mit dem „Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (Entschädigungsrentengesetz)“ wird eine Regelung für die Entschädigungen von NS-Verfolgte in den Neuen Ländern geschaffen. Diese sieht die Weiterzahlung der Ehrenpensionen als Entschädigungsrenten ohne Unterscheidung in Kämpfer und Verfolgte vor. Das Gesetz eröffnet auch NS-Verfolgten, denen zuvor in der DDR die Ehrenpensionen versagt worden waren, die Möglichkeit, einen Neuantrag zu stellen.
    Entschädigungsrentengesetz BGBL. 1992 I, S. 906–908

October

  • 16. October 1991
    Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die finanzielle Unterstützung der „Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung“.

1992

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May

  • 13. May 1992
    Abschluss des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche“. Das Abkommen regelt die Ansprüche auf das in der NS- und DDR-Zeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR entzogene Vermögen amerikanischer Staatsbürger und Firmen.

October

  • 29. October 1992
    Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Conference on Jewish Material Claims Against Germany wird eine Vereinbarung gemäß Artikel 2 der Vereinbarung zum Einigungsvertrag (Artikel-2-Vereinbarung) getroffen. Diese sieht eine Fondslösung für Härteleistungen für bisher unberücksichtige Betroffene vor.

1993

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April

  • 16. April 1993
    Notenwechsel der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Belarus, der Russischen Föderation und der Ukraine über die finanzielle Unterstützung der in den jeweiligen Ländern zu gründenden Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung“.

1995

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June

  • 22. June 1995
    Regierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland über die Finanzierung konkreter sozialer Projekte für individuelle Bedürfnisse der NS-Opfer in Estland.

September

  • 19. September 1995
    Unterzeichnung des „Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über abschließende Leistungen zugunsten bestimmter Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind.

1996

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July

  • 26. July 1996
    Regierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Finanzierung konkreter sozialer Projekte für individuelle Bedürfnisse der NS-Opfer in Litauen.

November

  • 14. November 1996
    Beschluss des Bundestagshaushaltsausschusses über eine Verpflichtungsermächtigung für Zuschüsse an einzurichtende Stiftungen zur „Verständigung und Aussöhnung“ in den Staaten Mittel- und Osteuropas.

1997

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December

1998

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January

  • 1. January 1998
    Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Jewish Claims Conference (JCC) über einen Finanzbeitrag der Bundesrepublik Deutschland zu einem von der JCC zu errichtenden Fonds zur Entschädigung von jüdischen NS-Verfolgten in mittel- und osteuropäischen Staaten (Osteuropa-Fonds, CEEF).

August

  • 27. August 1998
    Die Regierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland ermöglicht die Finanzierung konkreter sozialer Projekte für individuelle Bedürfnisse der NS-Opfer in Lettland.

2000

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July

  • 17. July 2000
    Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Die EVZ-Stiftung wird je zur Hälfte von der deutschen Wirtschaft und von der Bundesregierung getragen und regelt die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern.

2002

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June

  • 20. June 2002
    Das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“) ermöglicht für die Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit gewesen und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben war, Rentenzahlungen.
    ZRBG BGBl. 2002 I, S. 2074 f.

2007

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October

  • 1. October 2007
    Die Bundesregierung erlässt eine Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist (Anerkennungsrichtlinie). Dadurch erhalten Betroffene, die bisher keine Renten nach ZRBG beziehen konnten, die Möglichkeit, Einmalzahlungen zu beantragen.
    Anerkennungsrichtlinie BAnz Nr. 186, 5. Oktober 2007, S. 7693 f.

2012

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November

  • 15. November 2012
    Die Artikel-2-Vereinbarung vom 29. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Conference on Jewish Material Claims Against Germany wird umfassend überarbeitet und neugefasst.
    Artikel-2-Vereinbarung 2012 hier nach: Homepage der Deutschen Botschaft Santiago de Chile

2014

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August

  • 1. August 2014
    Zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der Jewish Claims Conference (JCC) wird eine Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds für Einmalleistungen als Zuschuss für therapeutische, psychologische und medizinische Maßnahmen für als Kinder verfolgte jüdische Opfer (Child Survivor Fund) vereinbart.

2015

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May

  • 21. May 2015
    Erlass der „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene (ASK-Anerkennungsrichtlinie)“. Die Richtlinie ermöglicht es ehemaligen Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte, die während des Zweiten Weltkriegs als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren und sich zu einem Zeitpunkt zwischen dem 22. Juni 1941 und 8. Mai 1945 in einem deutschen Kriegsgefangenenlager aufgehalten eine einmalige Leistung in Höhe von 2500 € zu erhalten.
    ASK-Anerkennungsrichtlinie Bundesanzeiger AT, 14. Oktober 2015 B1

2021

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March

  • 31. March 2021
    Die Bundesregierung beschließt die „Richtlinie über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod eine Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) oder laufende Leistungen aus dem Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds (WDF), nach § 5 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG), nach den §§ 5 und 6 der AKG-Härterichtlinien oder aus dem Fonds für die von den Nürnberger Gesetzen Betroffenen (NGJ-Fonds) erhalten haben (Übergangsleistungsrichtlinie)“. Die Richtlinie gewährt hinterbliebenen Ehegatten für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz orientiert.
    Übergangsleistungsrichtlinie Bundesanzeiger AT vom 26. April 2021 B1